Im Fokus: Begutachtungen durch den MDK

Freitag, 17. Juli 2009 von Alzheimer Gesellschaft e.V.

Sie haben mit Ihrer Teilnahme an der letzten Umfrage entschieden: Das neue Fokus-Thema ist die MDK-Begutachtung. Wir freuen uns auf weitere Beträge von Ihnen zu diesem oder auch anderen Themen.
Die Redaktion

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird immer dann eingeschaltet, wenn jemand einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellt. Aufgabe des MDK ist die Erstellung eines Gutachtens über den Umfang des Pflegebedarfs, den der Antragsteller hat und eine Empfehlung an die Pflegekasse, welche Pflegestufe dementsprechend gewährt werden sollte.

Als Gutachter werden Ärzte und Pflegefachkräfte eingesetzt, die speziell für ihre Aufgabe geschult sind.
Es gibt umfangreiche Begutachtungsrichtlinien, nach denen die Gutachter den Pflegebedarf ermitteln sollen.
Allerdings sind die Erfahrungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit den Gutachtern machen, äußerst unterschiedlich. In manchen Fällen läuft alles reibungslos und der Gutachter gibt sogar noch einen guten Tipp für ein Hilfsmittel oder den Hinweis auf eine Selbsthilfegruppe.

Andere Angehörige berichten aber z.B. dass der Gutachter statt der üblichen 60 Minuten die Begutachtung in 20 Minuten durchgezogen und dabei ständig nur in den mitgebrachten Laptop geschaut und kaum ein Wort gesagt hat. – Das Ergebnis ist dann in aller Regel eine Ablehnung des Antrags.

Auch die Prüfung der Beweglichkeit des Pflegebedürftigen gehört zur Begutachtung, um einzuschätzen, ob jemand sich noch die Haare kämmen oder die Hose richtig hochziehen kann. Der Einwurf der pflegenden Angehörigen, dass dies körperlich zwar noch möglich ist, ein Demenzkranker aber vergessen hat, wie man diese Tätigkeiten durchführt, wird leider häufig „überhört“.

Oder die Zeit, die notwendig ist um einen Demenzkranken beim Essen anzuleiten und immer wieder ans Weiteressen zu erinnern, wird nicht berücksichtigt mit der Begründung: „Sie können doch in dieser Zeit selbst auch essen.“

Um diesen Situationen vorzubeugen, sollte man schon einige Wochen, bevor der Gutachter kommt, beginnen, ein ausführliches Pflegetagebuch zu führen. Dort müssen vor allem die Tätigkeiten aufgeführt sein, die im Zusammenhang mit Körperpflege, An- und Ausziehen, Toilettengängen und der Einnahme der Mahlzeiten und Getränke stehen. Haushaltsarbeit, Wäschewaschen und Kochen spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht nur die Zeiten vom MDK berücksichtigt werden müssen, die notwendig sind, wenn man eine bestimmte Tätigkeiten wie zum Beispiel das Zähne putzen vollständig übernimmt, sondern auch die Zeiten, die für Anleitung und Beaufsichtigung, ja sogar für die Motivation, erforderlich sind. Ausführliche Informationen dazu enthält zum Beispiel der „Leitfaden zur Pflegeversicherung“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass die zweite Begutachtung, nachdem wir wegen Ablehnung der Pflegestufe bei meiner Großmutter in den Widerspruch gegangen sind, sehr positiv verlaufen ist. Allerdings hatten wir im Widerspruch auch ausdrücklich um einen gerontopsychiatrisch qualifizierten Gutachter gebeten…

Susanna Saxl
Alzheimer-Telefon

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Ein Kommentar zu “Im Fokus: Begutachtungen durch den MDK”

  1. Alzheimer-Telefon schreibt:

    O-Ton aus einer Anfrage ans Alzheimer-Telefon:
    “Liebes Alzheimer-Team,
    ich brauche wieder mal Ihre Hilfe. Heute rief mich die Ehefrau eines Demenzpatienten an, den ich betreue. Eine Dame vom MDK war endlich zur Begutachtung des Betreuungsbedarfs da (er hat seit 8 Jahren eine Demenzdiagnose, wir hatten den Antrag auf die 200 € nach §45b SGB XI schon vor 6 Monaten gestellt). Nun hat die Gutachterin der Frau mitgeteilt, dass das Geld, welches sie im entsprechenden Monat nicht ausgeschöpft hätte nun verfallen sei. Das kann doch nicht sein, dass der MDK solche Auskünfte gibt. Erstens hätte sie das Geld gar nicht ausschöpfen können, da sie ja gar nicht wusste, welchen Betrag sie zur Verfügung hatte, zweitens kann doch sogar das nicht ausgeschöpfte Geld bis zur Mitte des Folgejahres übertragen werden, richtig? Also ist die Aussage der Gutachterin schlichtweg falsch, oder? – Mal ganz abgesehen davon, dass die Begutachtung laut Gesetz ja eigentlich zeitnah erfolgen soll…”

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