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	<title>Kommentare zu: Im Fokus: Begutachtungen durch den MDK</title>
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	<description>Eine Initiative der Deutschen Alzheimer Gesellschaft</description>
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		<title>Von: Alzheimer-Telefon</title>
		<link>http://www.alzheimerblog.de/2009/07/17/fokus-thema-begutachtungen-durch-den-mdk/#comment-40</link>
		<dc:creator>Alzheimer-Telefon</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jul 2009 07:57:46 +0000</pubDate>
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		<description>O-Ton aus einer Anfrage ans Alzheimer-Telefon:
&quot;Liebes Alzheimer-Team,
ich brauche wieder mal Ihre Hilfe. Heute rief mich die Ehefrau eines Demenzpatienten an, den ich betreue. Eine Dame vom MDK war endlich zur Begutachtung des Betreuungsbedarfs da (er hat seit 8 Jahren eine Demenzdiagnose, wir hatten den Antrag auf die 200 € nach §45b SGB XI schon vor 6 Monaten gestellt). Nun hat die Gutachterin der Frau mitgeteilt, dass das Geld, welches sie im entsprechenden Monat nicht ausgeschöpft hätte nun verfallen sei. Das kann doch nicht sein, dass der MDK solche Auskünfte gibt. Erstens hätte sie das Geld gar nicht ausschöpfen können, da sie ja gar nicht wusste, welchen Betrag sie zur Verfügung hatte, zweitens kann doch sogar das nicht ausgeschöpfte Geld bis zur Mitte des Folgejahres übertragen werden, richtig? Also ist die Aussage der Gutachterin schlichtweg falsch, oder? - Mal ganz abgesehen davon, dass die Begutachtung laut Gesetz ja eigentlich zeitnah erfolgen soll...&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>O-Ton aus einer Anfrage ans Alzheimer-Telefon:<br />
&#8220;Liebes Alzheimer-Team,<br />
ich brauche wieder mal Ihre Hilfe. Heute rief mich die Ehefrau eines Demenzpatienten an, den ich betreue. Eine Dame vom MDK war endlich zur Begutachtung des Betreuungsbedarfs da (er hat seit 8 Jahren eine Demenzdiagnose, wir hatten den Antrag auf die 200 € nach §45b SGB XI schon vor 6 Monaten gestellt). Nun hat die Gutachterin der Frau mitgeteilt, dass das Geld, welches sie im entsprechenden Monat nicht ausgeschöpft hätte nun verfallen sei. Das kann doch nicht sein, dass der MDK solche Auskünfte gibt. Erstens hätte sie das Geld gar nicht ausschöpfen können, da sie ja gar nicht wusste, welchen Betrag sie zur Verfügung hatte, zweitens kann doch sogar das nicht ausgeschöpfte Geld bis zur Mitte des Folgejahres übertragen werden, richtig? Also ist die Aussage der Gutachterin schlichtweg falsch, oder? &#8211; Mal ganz abgesehen davon, dass die Begutachtung laut Gesetz ja eigentlich zeitnah erfolgen soll&#8230;&#8221;</p>
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