Finanzierung von betreuten Urlaubsangeboten
Betreute Urlaubsangbote für Menschen mit Demenz mit oder ohne deren Angehörige lassen sich grundsätzlich gut finanzieren. Zu Beginn der Planung sollte ein Konzept und eine Kalkulation erarbeitet werden, um entsprechend Anerkennung und Finanzierung durch die Pflegekassen schon im Vorfeld zu klären.
Die Kalkulation umfasst je nach Ausgestaltung des Urlaubes folgende Aufwendungen:
- Unterkunft und Verpflegung der Urlauber
- Unterkunft und Verpflegung des Pflege- und Betreuungsteams
- Honorar für das Pflege- und Betreuungsteam (Fachkräfte, Helferinnen, Praktikanten)
- Hilfsmittel (Zusatzrollstühle, Badhocker etc.), wenn nicht anderweitig beschafft
- Pflegehilfsmittel, Reiseapotheke etc.
- Fahrzeuge und Benzin (VW-Bus o.ä.) für Aktivitäten und anderes
- Material für Freizeitbeschäftigung und Ausflüge (Spiele, Musik, Liederbücher,
Beschäftigungsmaterial etc.)
- Haftpflicht- und Unfallversicherung (z.B. beim Unionsversicherungsdienst)
- An- und Abreisekosten der Urlauber (fällt weg bei selbstorganisierter An- u. Abreise)
- Referentenhonorare für Angehörigenschulung während des Urlaubs
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