Haftungsfragen zum Urlaub mit Demenzkranken

Mittwoch, 21. April 2010 von DAlzG
(Quelle: pixelio.de

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Die Alzheimer Gesellschaft bietet die Möglichkeit an, gemeinsam einen betreuten Urlaub in einer behindertengerechten Unterkunft zu machen. Pflegende können zusammen mit den erkrankten Angehörigen dort einen Urlaub verbringen und zwischendurch die Betreuung der Erkrankten Pflegeschülern überlassen, die zu diesem Zweck mitreisen und von der Alzheimer Gesellschaft als Praktikanten beschäftigt werden. Die Praktikanten werden von einer mitgereisten Mitarbeiterin des Vereins angeleitet. Die Betreuung beinhaltet sowohl die stundenweise Beaufsichtigung der Erkrankten als auch unterschiedliche Hilfen bei der Grundpflege. Frau Müller, die mit ihrem erkrankten Ehemann angereist ist, freut sich darüber, dass der Ehemann jeweils nachmittags von Pflegeschülern betreut wird und sie für einige Stunden allein in der Stadt bummeln kann. Nach einem solchen Ausflug muss sie erfahren, dass ihr Mann sich auf die Suche nach ihr gemacht hat und den Pflegeschülern weg gelaufen ist. Eine mehrstündige Suche war bislang erfolglos. Frau Müller fragt, wie dies passieren konnte und wer dafür verantwortlich ist, falls ihrem orientierungslosen und gehbehinderten Ehemann etwas zustoßen sollte. (Weiterlesen…)

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